Hinweise zum Arbeitsrecht

Inhaltsverzeichnis

  1. Der Arbeitsvertrag
  2. Pflichten des Arbeitgebers
  3. Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers
  4. Störungen im Arbeitsverhältnis
  5. Beendigungs des Arbeitsverhältnisses
  6. Arbeitsgerichtsbarkeit

Der Arbeitsvertrag begründet und gestaltet das Arbeitsverhältnis, in dessen Rahmen sich der Austausch von Arbeitsleistung und Vergütung vollzieht. Parteien des Arbeitsvertrages sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Wenn vom Arbeitsvertrag die Rede ist, wird weniger an eine schriftliche Vertragsurkunde zu denken sein - die allerdings schon aus Beweisgründen zu empfehlen ist -, sondern alle anfänglichen und späteren Vereinbarungen, seien sie schriftlich, mündlich oder stillschweigend getroffen. Zustande kommt der Arbeitsvertrag durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers (Angebot und Annahme). Gesetzliche Formvorschriften im Sinne einer Wirksamkeitsvoraussetzung gibt es nicht.