1. Einleitung

Sie haben ein rechtliches Problem (oder sogar mehrere), das nach Ihrer Auffassung anwaltlicher Beratung und Begleitung bedarf. Bitte vereinbaren Sie zunächst einen Besprechungstermin mit unserem Büro entweder in Meldorf (04832/60 13 90) oder in Marne (04851/95 76 00). Die Termine werden sehr zeitnah vergeben. Sollten Sie mehrere rechtliche Probleme klären wollen, die auf unterschiedlichen Sachverhalten beruhen, teilen Sie dies bei der Terminvereinbarung bitte mit, damit gleich ein etwas längerer Zeitraum für die Besprechung eingeplant werden kann.

2. Mandantenbogen / Vollmacht

Füllen Sie bitte vor Ihrem Besuch den passenden Mandantenbogen aus. Sie finden diesen unter dem Button »Downloads-Mandantenbögen. Diesen Mandantenbogen können Sie entweder ausdrucken, mit der Hand ausfüllen und zum Termin mitbringen oder aber nach dem Ausfüllen per E-Mail übersenden. Bitte drucken Sie auch das Vollmachtsformular aus, füllen es aus, unterzeichnen Sie es und bringen es ebenfalls zum Termin mit. Das Gleiche gilt für die Mandatsbedingungen.

3. Unterlagen

Bringen Sie zu dem vereinbarten Besprechungstermin bitte alle das rechtliche Problem betreffenden Unterlagen - lieber zu viele als zu wenige - mit. Die Beurteilung des Sachverhalts durch den Rechtsanwalt basiert zu einem wesentlichen Teil auch auf den vorhandenen Papieren. Sollte ein für die Beurteilung wichtiges Papier fehlen, kann naturgemäß die Beurteilung nicht richtig und nicht vollständig ausfallen.

4. Rechtsschutzversicherung

Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, klären Sie bitte vorab mit Ihrer Rechtsschutzversicherung, ob eine Deckung für den entsprechenden Fall besteht; der Rechtsanwalt nämlich müsste, wenn er die Deckungsanfrage stellt, dafür ein Honorar verlangen. Diese Deckungszusage bringen Sie dann bitte zur Besprechung mit. Sie kann von der Rechtsschutzversicherung allerdings auch direkt an unser Büro gesandt werden.

5. Beratungshilfe

Sollten Sie „mittellos" sein und die Beratungsgebühren für den Rechtsanwalt nicht bezahlen können, besorgen Sie sich bitte im Vorfeld beim Amtsgericht in Meldorf einen sog. Beratungshilfeschein. Zu diesem Zweck müssten Sie alle Ihre Einkommenslage betreffenden Unterlagen zum Amtsgericht Meldorf mitnehmen und dort kurz Ihren Fall schildern. In aller Regel wird recht rasch der Beratungshilfeschein erteilt und Ihnen ausgehändigt. Diesen bringen Sie dann bitte zum Besprechungstermin mit. Ihr Eigenanteil beträgt 15,00 €. Diesen Betrag bringen Sie bitte ebenfalls mit und zahlen Sie ihn gegen Quittung im Büro ein.